50 % Lehrgangskosten und 50 % Arbeitsentgelt vom Staat – bei jeder Mitarbeiterqualifizierung im Mittelstand.
Das Qualifizierungschancengesetz fördert Weiterbildung in Unternehmen mit 50 bis 499 Beschäftigten mit festen Quoten – ohne Branchenbeschränkung, ohne Strukturwandel-Nachweis, ohne Mangelberuf-Pflicht. Wir zeigen Ihnen in zwei Minuten, was bei Ihrer Qualifizierungsplanung an Fördermitteln drin ist.
Karriere-Push ist Ihr Förderlotse. Wir vermitteln an AZAV-zertifizierte Bildungsträger und begleiten den Antragsprozess bei der Agentur für Arbeit.
Mittelstand zwischen zwei Fronten.
Sie kennen die Lage: Auf der einen Seite Konzerne, die mit eigenen Akademien, Personalentwicklungsabteilungen und Schulungsbudgets in Millionenhöhe arbeiten. Auf der anderen Seite Kleinunternehmen, die agil und bedarfsorientiert auf externe Anbieter zurückgreifen. Sie liegen dazwischen – mit den Anforderungen eines Konzerns und den Ressourcen eines KMU.
Konkret bedeutet das: Sie haben Personalentwicklung im Aufgabenkatalog, aber kein dediziertes Schulungsbudget pro Kopf. Sie spüren KI- und Digitalisierungsdruck, aber jeder externe Lehrgang kostet pro Kopf einen vier- bis fünfstelligen Betrag. Sie würden Ihre Bestandsmitarbeiter qualifizieren – wenn die Rechnung am Ende des Quartals nicht wäre.
Genau hier setzt das QCG an, und genau hier wird es am häufigsten übersehen. Bei mittelständischen Unternehmen liegen die Förderpotenziale typischerweise im sechsstelligen Bereich pro Jahr – abrufbar mit überschaubarem Verwaltungsaufwand.
Förderlogik im Mittelstand: 50/50.
Seit dem 1. April 2024 sind die Förderquoten im § 82 SGB III fest und ohne Verhandlungsspielraum. Für Unternehmen mit 50 bis unter 500 Beschäftigten gelten bis zu 50 % der Lehrgangskosten und bis zu 50 % Arbeitsentgeltzuschuss während der Schulungszeit.
Mit Tarifvertrag oder qualifizierender Betriebsvereinbarung erhöht sich der Arbeitsentgeltzuschuss um 5 Prozentpunkte. Für Mitarbeiter ab 45 Jahren oder mit Schwerbehinderung kann die Lehrgangskostenförderung auf bis zu 100 % steigen.
Was die Reform 2024 entscheidend verändert hat: Die früheren Voraussetzungen „Mangelberuf“ und „Strukturwandel-Betroffenheit“ sind weggefallen.
- Die Weiterbildung geht über 120 Unterrichtsstunden hinaus
- Sie findet bei einem AZAV-zertifizierten Träger statt
- Sie geht über den arbeitsplatzbezogenen Anpassungsbedarf hinaus
- Der Antrag wird vor Maßnahmenbeginn gestellt
Was Sie pro Mitarbeiter konkret bekommen.
| Position | Standardquote | Mit Tarifvertrag / BV | Bei Mitarbeitern 45+ oder schwerbehindert |
|---|---|---|---|
| Lehrgangskosten | bis 50 % | bis 50 % | bis 100 % |
| Arbeitsentgeltzuschuss | bis 50 % | bis 55 % | bis 50 % |
Quelle: § 82 Absatz 2, 3 und 4 SGB III, Fassung seit 01.04.2024.
Die volle Lehrgangskostenförderung von 100 % bei älteren oder schwerbehinderten Beschäftigten gilt für Unternehmen unter 500 Beschäftigten – Ihr Segment ist davon erfasst.
Eine Qualifizierungsoffensive durchgerechnet.
Szenario: Mittelständisches Unternehmen, 180 Beschäftigte. Sie wollen 8 Mitarbeiter aus Marketing, Vertrieb und IT in einem viermonatigen KI-Lehrgang qualifizieren (8.000 EUR Lehrgangskosten pro Person, durchschnittliches Bruttogehalt 4.500 EUR/Monat). Die folgende Rechnung zeigt einen Mitarbeiter.
| Position | Vollkosten | QCG-Förderung | Ihr Anteil |
|---|---|---|---|
| Lehrgangskosten | 8.000 EUR | 4.000 EUR | 4.000 EUR |
| Arbeitsentgelt 4 Monate (18.000 EUR brutto) | 18.000 EUR | 9.000 EUR | 9.000 EUR |
| Gesamt pro Person | 26.000 EUR | 13.000 EUR | 13.000 EUR |
Bei 8 Mitarbeitern summiert sich die Förderung auf 104.000 EUR im Quartal. Das entspricht ungefähr den Personalkosten einer zusätzlichen Vollzeitstelle pro Jahr – nur dass Sie hier acht bestehende Mitarbeiter stärken statt eine neue Stelle zu schaffen.
Welche Weiterbildungen sich im Mittelstand besonders rechnen.
- 1
KI-Transformation für Fachabteilungen.
Marketing-, Vertriebs- und Verwaltungsteams lernen, generative KI produktiv einzusetzen. Vier bis sechs Monate.
- 2
Datengetriebenes Marketing.
Performance Marketing, Web Analytics, CRM-Strategie. Drei bis vier Monate.
- 3
Cloud- und DevOps-Kompetenz.
AWS-, Azure- oder Google-Cloud-Zertifizierungen für IT-Teams. Drei bis fünf Monate.
- 4
Cybersecurity-Aufbau.
IT-Sicherheitsbeauftragte, NIS2-konforme Strukturen, Awareness-Training. Vier Monate.
- 5
Projektmanagement und agile Methoden.
Scrum, PMI, hybride Methoden – für wachsende Projektorganisationen. Drei bis vier Monate.
Alle Programme sind auf die 120-Stunden-Mindestschwelle und AZAV-Zertifizierung ausgelegt.
Häufige Fragen von Arbeitgebern
Das QCG ist die gesetzliche Grundlage der Weiterbildungsförderung Beschäftigter nach § 82 SGB III. Gefördert wird die Weiterbildung von Mitarbeitenden in bestehenden Arbeitsverhältnissen über zwei Bausteine: einen Zuschuss zu den Lehrgangskosten und einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt für die Zeit der Freistellung. Ziel ist, Beschäftigte für den Wandel der Arbeitswelt zu qualifizieren – etwa in Feldern wie KI, Marketing und Social Media.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Betriebsgröße (§ 82 SGB III in der Fassung seit dem 01.04.2024). Unternehmen mit unter 50 Beschäftigten erhalten bis zu 100 % der Lehrgangskosten und bis zu 75 % Arbeitsentgeltzuschuss, bei 50 bis 499 Beschäftigten jeweils bis zu 50 %, ab 500 Beschäftigten jeweils bis zu 25 %. Maßgeblich ist im Einzelfall die konkrete Bewilligung durch die Agentur für Arbeit.
Grundsätzlich kommen alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in einem bestehenden Arbeitsverhältnis in Betracht – unabhängig von Alter, Qualifikation und Betriebsgröße. In der Regel soll der letzte Berufsabschluss mindestens zwei Jahre zurückliegen, und die Weiterbildung darf nicht nur kurzfristig arbeitsplatzbezogenes Wissen vermitteln. Die abschließende Prüfung der Voraussetzungen trifft die Agentur für Arbeit.
Gefördert werden ausschließlich Maßnahmen von Trägern, die nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert sind. Die Weiterbildung muss mehr als 120 Stunden umfassen und über eine rein arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierung hinausgehen. Die von uns vermittelten Qualifizierungen in KI, Marketing und Social Media sind auf diese Anforderungen ausgerichtet.
Den Antrag stellt der Arbeitgeber bei der zuständigen Agentur für Arbeit – zwingend vor Beginn der Weiterbildung. Eine nachträgliche Förderung nach Maßnahmestart ist ausgeschlossen. Wir empfehlen daher, frühzeitig den Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit einzubinden.
Karriere-Push ist Vermittler, kein Bildungsträger. Wir beraten Sie kostenlos zu den Fördermöglichkeiten, ermitteln passende Qualifizierungen in KI, Marketing und Social Media und vermitteln ausschließlich an AZAV-zertifizierte Träger. Antrag und Bewilligung laufen unmittelbar zwischen Ihrem Unternehmen und der Agentur für Arbeit.
Unsere Beratung und Vermittlung sind für Sie kostenlos. Je nach Betriebsgröße übernimmt die Förderung einen Teil oder die vollen Lehrgangskosten sowie anteilig das Arbeitsentgelt während der Weiterbildung; den nicht geförderten Anteil trägt das Unternehmen. Da es sich um eine Ermessensleistung ohne generellen Rechtsanspruch handelt, hängt die konkrete Förderhöhe von der Bewilligung der Agentur für Arbeit ab.
Nach einem ersten kostenlosen Beratungsgespräch klären wir Förderfähigkeit und passende Maßnahme; den Förderantrag reicht Ihr Unternehmen vor Maßnahmebeginn bei der Agentur für Arbeit ein. Der zeitliche Vorlauf hängt von der Bearbeitung durch die Agentur für Arbeit ab und lässt sich nicht pauschal zusagen. Entscheidend ist, dass die Bewilligung vor dem Start der Weiterbildung vorliegt.
Prüfen Sie Ihr Förderpotenzial.
In sieben Fragen ermitteln wir die konkrete Förderquote für Ihre geplante Qualifizierung. Sie sehen das Ergebnis sofort – und entscheiden dann, ob Sie ein Beratungsgespräch wollen.