KARRIEREPUSH
● Für Unternehmen

Mitarbeiter qualifizieren – ohne Ihr Budget zu belasten.

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) ermöglicht Ihrem Unternehmen, Beschäftigte in KI, Marketing und Social Media weiterzubilden – gefördert durch die Agentur für Arbeit.

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Warum das QCG für Sie interessant ist

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Bis zu 100 % Kostenübernahme

Die Agentur für Arbeit übernimmt je nach Unternehmensgröße bis zu 100 % der Lehrgangskosten und bis zu 75 % des Arbeitsentgelts während der Weiterbildung.

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Zukunftsthemen KI, Marketing & Social Media

Wir vermitteln Ihre Mitarbeitenden an AZAV-zertifizierte Bildungsträger in genau den Bereichen, die den Arbeitsmarkt verändern.

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Wir übernehmen den Prozess

Von der Fördermittelprüfung bis zur Vermittlung an den passenden Bildungsträger – Karriere-Push begleitet Sie durch den gesamten Prozess.

Fördersätze nach Unternehmensgröße

GrößeLehrgangskostenArbeitsentgelt
Weniger als 50 Beschäftigtebis 100 %bis 75 %
50 bis 499 Beschäftigtebis 50 %bis 50 %
500 oder mehr Beschäftigtebis 25 %bis 25 %

Quelle: § 82 SGB III, Fassung seit 01.04.2024

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FAQ

Häufige Fragen von Arbeitgebern

Das QCG ist die gesetzliche Grundlage der Weiterbildungsförderung Beschäftigter nach § 82 SGB III. Gefördert wird die Weiterbildung von Mitarbeitenden in bestehenden Arbeitsverhältnissen über zwei Bausteine: einen Zuschuss zu den Lehrgangskosten und einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt für die Zeit der Freistellung. Ziel ist, Beschäftigte für den Wandel der Arbeitswelt zu qualifizieren – etwa in Feldern wie KI, Marketing und Social Media.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Betriebsgröße (§ 82 SGB III in der Fassung seit dem 01.04.2024). Unternehmen mit unter 50 Beschäftigten erhalten bis zu 100 % der Lehrgangskosten und bis zu 75 % Arbeitsentgeltzuschuss, bei 50 bis 499 Beschäftigten jeweils bis zu 50 %, ab 500 Beschäftigten jeweils bis zu 25 %. Maßgeblich ist im Einzelfall die konkrete Bewilligung durch die Agentur für Arbeit.

Grundsätzlich kommen alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in einem bestehenden Arbeitsverhältnis in Betracht – unabhängig von Alter, Qualifikation und Betriebsgröße. In der Regel soll der letzte Berufsabschluss mindestens zwei Jahre zurückliegen, und die Weiterbildung darf nicht nur kurzfristig arbeitsplatzbezogenes Wissen vermitteln. Die abschließende Prüfung der Voraussetzungen trifft die Agentur für Arbeit.

Gefördert werden ausschließlich Maßnahmen von Trägern, die nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert sind. Die Weiterbildung muss mehr als 120 Stunden umfassen und über eine rein arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierung hinausgehen. Die von uns vermittelten Qualifizierungen in KI, Marketing und Social Media sind auf diese Anforderungen ausgerichtet.

Den Antrag stellt der Arbeitgeber bei der zuständigen Agentur für Arbeit – zwingend vor Beginn der Weiterbildung. Eine nachträgliche Förderung nach Maßnahmestart ist ausgeschlossen. Wir empfehlen daher, frühzeitig den Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit einzubinden.

Karriere-Push ist Vermittler, kein Bildungsträger. Wir beraten Sie kostenlos zu den Fördermöglichkeiten, ermitteln passende Qualifizierungen in KI, Marketing und Social Media und vermitteln ausschließlich an AZAV-zertifizierte Träger. Antrag und Bewilligung laufen unmittelbar zwischen Ihrem Unternehmen und der Agentur für Arbeit.

Unsere Beratung und Vermittlung sind für Sie kostenlos. Je nach Betriebsgröße übernimmt die Förderung einen Teil oder die vollen Lehrgangskosten sowie anteilig das Arbeitsentgelt während der Weiterbildung; den nicht geförderten Anteil trägt das Unternehmen. Da es sich um eine Ermessensleistung ohne generellen Rechtsanspruch handelt, hängt die konkrete Förderhöhe von der Bewilligung der Agentur für Arbeit ab.

Nach einem ersten kostenlosen Beratungsgespräch klären wir Förderfähigkeit und passende Maßnahme; den Förderantrag reicht Ihr Unternehmen vor Maßnahmebeginn bei der Agentur für Arbeit ein. Der zeitliche Vorlauf hängt von der Bearbeitung durch die Agentur für Arbeit ab und lässt sich nicht pauschal zusagen. Entscheidend ist, dass die Bewilligung vor dem Start der Weiterbildung vorliegt.