KARRIEREPUSH
● Für Unternehmen

Bis zu 100 % Förderung für die Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter – weil Sie unter 50 Beschäftigte haben.

Das Qualifizierungschancengesetz führt für Kleinunternehmen zur höchsten Förderquote in Deutschland. Die Agentur für Arbeit übernimmt die Lehrgangskosten komplett und schießt bis zu 75 % des Arbeitsentgelts während der Schulung dazu. Wir prüfen in zwei Minuten, ob Ihr Vorhaben passt.

Karriere-Push vermittelt an AZAV-zertifizierte Bildungsträger. Wir schulen nicht selbst – wir lotsen Sie durch das Förderverfahren.

Fachkräftemangel trifft Sie härter als jeden Konzern.

Sie haben kein eigenes Schulungsbudget. Sie haben keine Personalentwicklungsabteilung. Sie haben drei Mitarbeiter, die KI-Tools nutzen sollten, eigentlich aber jeden Donnerstag das Buchhaltungsprogramm verfluchen. Recruiten ist teuer und dauert. Headhunter kosten 25 % vom Jahresgehalt. Eine externe KI-Schulung schlägt schnell mit 6.000 bis 10.000 EUR pro Person zu Buche – Geld, das in Ihrem Cashflow nichts verloren hat.

Gleichzeitig verschiebt sich der Markt: Wer 2026 keine Mitarbeiter hat, die mit Sprachmodellen, Automatisierung und digitalen Werkzeugen sicher umgehen, verliert Aufträge an Wettbewerber, die das längst können.

Das Fördersystem in Deutschland gilt als kompliziert. Dabei ist gerade für Kleinunternehmen seit der Reform 2024 die Lage so gut wie nie. Sie wird nur nicht genutzt.

Das Qualifizierungschancengesetz wurde für Sie umgebaut.

Seit dem 1. April 2024 gilt eine reformierte Fassung des § 82 SGB III. Die Änderung im Klartext: Unternehmen mit unter 50 Beschäftigten müssen sich nicht mehr an den Lehrgangskosten beteiligen. Die Agentur für Arbeit übernimmt bis zu 100 %.

Zusätzlich erhalten Sie einen Arbeitsentgeltzuschuss von bis zu 75 %. Das ist kein theoretischer Maximalwert – das ist die Standardquote für Ihre Unternehmensgröße.

Karriere-Push prüft die Förderfähigkeit, vermittelt an einen passenden Bildungsträger und unterstützt beim Antrag.

  • Die Weiterbildung umfasst mehr als 120 Unterrichtsstunden
  • Der Bildungsträger ist AZAV-zertifiziert
  • Die Maßnahme geht über den arbeitsplatzbezogenen Anpassungsbedarf hinaus
  • Der Antrag wird vor Maßnahmenbeginn gestellt

Was Sie konkret bekommen.

PositionFörderquote
Lehrgangskostenbis zu 100 %
Arbeitsentgeltzuschussbis zu 75 %
Zusatzbonus bei Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung+5 Prozentpunkte beim Arbeitsentgelt (bis zu 80 %)

Quelle: § 82 Absatz 2, 3 und 4 SGB III, Fassung seit 01.04.2024.

Was das in Euro bedeutet.

Szenario: Inhabergeführtes Unternehmen mit 12 Beschäftigten. Ein Mitarbeiter (Bruttogehalt 4.000 EUR) soll eine viermonatige Weiterbildung zum Digitalisierungsmanager absolvieren. Lehrgangskosten: 8.000 EUR.

PositionVollkostenMit QCGIhr Anteil
Lehrgangskosten8.000 EUR0 EUR (100 % erstattet)0 EUR
Arbeitsentgelt 4 Monate (16.000 EUR brutto)16.000 EUR4.000 EUR (75 % erstattet)4.000 EUR
Gesamt24.000 EUR8.000 EUR4.000 EUR

Ihre Ersparnis: 20.000 EUR pro Mitarbeiter. Das ist der Effekt, den ein Headhunter Sie pro Stelle kostet – nur dass Sie hier den vorhandenen Mitarbeiter stärken, nicht eine fremde Kraft zukaufen.

Diese Weiterbildungen rechnen sich besonders.

  1. 1

    KI im Mittelstand anwenden.

    Generative KI, Prompting, KI-gestützte Büro- und Vertriebsprozesse. Vier bis sechs Monate. Lehrgangskosten typisch 6.000 bis 10.000 EUR.

  2. 2

    Online-Marketing für Inhaberbetriebe.

    SEO, Google Ads, Social-Media-Strategie. Drei bis fünf Monate. Lehrgangskosten typisch 5.000 bis 9.000 EUR.

  3. 3

    Digitalisierungsmanager.

    Prozessdigitalisierung, Cloud-Tools, Datenanalyse. Vier Monate, rund 720 Unterrichtseinheiten. Typisch 9.000 bis 10.000 EUR.

  4. 4

    Social Media Manager mit KI-Tools.

    Content-Produktion, KI-Bildtools, Plattformstrategie. Vier Monate. Typisch 7.000 bis 9.000 EUR.

  5. 5

    Projektmanagement mit Scrum-Zertifizierung.

    PSM I oder PMI-Zertifikat als Abschluss. Drei bis vier Monate. Typisch 5.000 bis 8.000 EUR.

Alle genannten Lehrgänge erfüllen die 120-Stunden-Voraussetzung und werden von AZAV-zertifizierten Trägern angeboten.

FAQ

Häufige Fragen von Arbeitgebern

Das QCG ist die gesetzliche Grundlage der Weiterbildungsförderung Beschäftigter nach § 82 SGB III. Gefördert wird die Weiterbildung von Mitarbeitenden in bestehenden Arbeitsverhältnissen über zwei Bausteine: einen Zuschuss zu den Lehrgangskosten und einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt für die Zeit der Freistellung. Ziel ist, Beschäftigte für den Wandel der Arbeitswelt zu qualifizieren – etwa in Feldern wie KI, Marketing und Social Media.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Betriebsgröße (§ 82 SGB III in der Fassung seit dem 01.04.2024). Unternehmen mit unter 50 Beschäftigten erhalten bis zu 100 % der Lehrgangskosten und bis zu 75 % Arbeitsentgeltzuschuss, bei 50 bis 499 Beschäftigten jeweils bis zu 50 %, ab 500 Beschäftigten jeweils bis zu 25 %. Maßgeblich ist im Einzelfall die konkrete Bewilligung durch die Agentur für Arbeit.

Grundsätzlich kommen alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in einem bestehenden Arbeitsverhältnis in Betracht – unabhängig von Alter, Qualifikation und Betriebsgröße. In der Regel soll der letzte Berufsabschluss mindestens zwei Jahre zurückliegen, und die Weiterbildung darf nicht nur kurzfristig arbeitsplatzbezogenes Wissen vermitteln. Die abschließende Prüfung der Voraussetzungen trifft die Agentur für Arbeit.

Gefördert werden ausschließlich Maßnahmen von Trägern, die nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert sind. Die Weiterbildung muss mehr als 120 Stunden umfassen und über eine rein arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierung hinausgehen. Die von uns vermittelten Qualifizierungen in KI, Marketing und Social Media sind auf diese Anforderungen ausgerichtet.

Den Antrag stellt der Arbeitgeber bei der zuständigen Agentur für Arbeit – zwingend vor Beginn der Weiterbildung. Eine nachträgliche Förderung nach Maßnahmestart ist ausgeschlossen. Wir empfehlen daher, frühzeitig den Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit einzubinden.

Karriere-Push ist Vermittler, kein Bildungsträger. Wir beraten Sie kostenlos zu den Fördermöglichkeiten, ermitteln passende Qualifizierungen in KI, Marketing und Social Media und vermitteln ausschließlich an AZAV-zertifizierte Träger. Antrag und Bewilligung laufen unmittelbar zwischen Ihrem Unternehmen und der Agentur für Arbeit.

Unsere Beratung und Vermittlung sind für Sie kostenlos. Je nach Betriebsgröße übernimmt die Förderung einen Teil oder die vollen Lehrgangskosten sowie anteilig das Arbeitsentgelt während der Weiterbildung; den nicht geförderten Anteil trägt das Unternehmen. Da es sich um eine Ermessensleistung ohne generellen Rechtsanspruch handelt, hängt die konkrete Förderhöhe von der Bewilligung der Agentur für Arbeit ab.

Nach einem ersten kostenlosen Beratungsgespräch klären wir Förderfähigkeit und passende Maßnahme; den Förderantrag reicht Ihr Unternehmen vor Maßnahmebeginn bei der Agentur für Arbeit ein. Der zeitliche Vorlauf hängt von der Bearbeitung durch die Agentur für Arbeit ab und lässt sich nicht pauschal zusagen. Entscheidend ist, dass die Bewilligung vor dem Start der Weiterbildung vorliegt.

Prüfen Sie in zwei Minuten, ob es passt.

Der Förder-Check fragt sieben Punkte ab und liefert Ihnen eine konkrete Förderquote. Wenn das Ergebnis überzeugt, buchen Sie direkt einen 15-Minuten-Slot mit unserem Förderberater.